Dolmetscher in Frankfurt

Dolmetschen und Übersetzen im Auftrag der Justiz Frankfurt

Ein Dolmetscher überträgt sprachliche Äußerungen, ein Übersetzer die Inhalte von Schriftstücken ins Deutsche. Auch in Zivil-, Verwaltungs- oder Strafprozessen sind Übersetzungen oft nötig. Die Tätigkeit von Dolmetschern vor Gericht ist gesetzlich geregelt. Die Inhaberin von A-Z Dolmetschen, einem Übersetzungsbüro in Frankfurt, kennt sich mit der praktischen Arbeit von Dolmetschern aus. Denn als vereidigter Dolmetscher in Frankfurt ist sie häufig vor Gerichten der Main-Metropole oder im Rhein-Main-Gebiet tätig.

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Wann ist ein vereidigter Dolmetscher in Frankfurt vor Gericht zwingend erforderlich?

Ein Dolmetscher wird immer dann notwendig, wenn der Betroffene keine ausreichenden Sprachkenntnisse im Deutschen aufweist. Ein vereidigter Dolmetscher in Frankfurt und Rhein-Main bietet sich an, wenn eine Aussage, die für das Urteil entscheidend sein kann, nur in einer anderen Sprache gemacht werden kann und das Gericht selbst dieser Sprache nicht mächtig ist. Gleiches gilt für die Übersetzungen von Schriftstücken. Zu unterscheiden sind allerdings immer der Strafprozess und der Zivilprozess. Wenn es um Freiheitsstrafen oder Geldstrafen geht – also in einem Strafprozess –, liegt die Verantwortung allein in den Händen des Gerichts. Im Zivilprozess kommt es immer auf das Vorbringen der Parteien (Kläger und Beklagter) an. Es liegt an ihnen, die Dokumente oder Zeugen zu benennen, die ihren Anspruch stützen können.

Wie kommt jemand, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist, an den Kontakt zu einem vereidigten Dolmetscher?

Es muss ein Antrag vom Beklagten, vom Kläger oder dessen Anwalt gestellt werden.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss in der Regel spätestens eine Woche vor Prozessbeginn gestellt werden. Es kann natürlich sein, dass sich erst im Verlauf eines Prozesses herausstellt, dass ein vereidigter Dolmetscher in Frankfurt und Rhein-Main für den Prozess notwendig wird. Dann gelten andere Fristen, die im Einzelfall auch vom Gericht selbst bemessen werden.

Könnte ich mir als Privatperson selbst einen Dolmetscher suchen?

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Der Dolmetscher wird immer vom Gericht bestellt. Denn es kommt in jedem Gerichtsverfahren nicht nur darauf an, dass ein vereidigter Dolmetscher in Frankfurt und Rhein-Main die notwendigen sprachlichen Kompetenzen nachweist. Er muss im Einzelfall auch Fachkenntnisse vorweisen können. So wird ein Richter, der in einem medizinrechtlichen Fall verhandelt und einen portugiesischen Arzt als Zeugen vernehmen will, nur solche Dolmetscher auswählen, die Portugiesisch beherrschen und außerdem medizinische Fachkenntnisse haben. In den Gerichten in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet werden hierfür Listen geführt, die neben den Sprachen vereidigter Dolmetscher in Frankfurt auch deren Spezialgebiete aufführen. Als Privatperson kann man sich selbstverständlich immer an ein Übersetzungsbüro wenden, wenn man für eigene Zwecke Übersetzungen oder die Hilfe von Dolmetschern benötigt.

Bei welchen Behörden darf ich mir einen Dolmetscher selbst aussuchen?

Ein Dolmetscher kann beim Einwohnermeldeamt, Standesamt, Notar, Sozialamt, Arbeitsamt oder Jobcenter ausgesucht werden. Prinzipiell kann ein gerichtlich bestellter Dolmetscher in allen Stellen der Verwaltung ausgesucht werden. Wenn es um Übersetzungen außerhalb von Verwaltungsverfahren oder Gerichtsprozessen geht, also die Übertragung von schriftlichen Dokumenten, kann sich der Betroffene oft auch direkt an ein Übersetzungsbüro in Frankfurt oder Rhein-Main wenden. In unserem Übersetzungsbüro sind Dolmetscher für alle wichtigen Sprachen tätig.

Wenn ein vereidigter Dolmetscher in Frankfurt vor Gericht tätig wird – wer zahlt die Kosten?

Ein vereidigter Dolmetscher in Frankfurt bemisst sein Honorar nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz. Er muss grundsätzlich vom Kunden selbst bezahlt werden – zumindest in Zivil- oder Verwaltungsprozessen. In Strafsachen ist dies anders. Ein vereidigter Dolmetscher in Frankfurt bezieht seine Entschädigung hier direkt aus der Staatskasse. Das ergibt sich aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Es darf niemandem zum Nachteil gereichen, dass er nicht der deutschen Sprache mächtig ist, wenn er angeklagt wird. Das gilt auch für den Fall der Verurteilung. Im Zivilprozess, wenn es um die privatrechtliche Durchsetzung von Ansprüchen geht, gilt der Grundsatz: Wer verliert, bezahlt. Ein Beispiel: Ein vereidigter Dolmetscher in Frankfurt und Rhein-Main wird in einem Zivilprozess als gerichtlich bestellter Dolmetscher tätig, weil die Aussage eines Ausländers für die Urteilsfindung nötig wird. Verliert der Kläger den Prozess, muss er die Kosten tragen. Ein gerichtlich bestellter Dolmetscher wird dagegen vom Beklagten bezahlt, wenn der Kläger seinen Anspruch durchsetzen kann. Es kommt im Einzelfall aber auch darauf an, ob ein gerichtlich bestellter Dolmetscher von Gerichts wegen oder auf Veranlassung einer der Parteien des Zivilprozesses herangezogen wird.

Welche spezifischen Qualifikationen und Zertifizierungen sind erforderlich, um als Dolmetscher oder Übersetzer im Auftrag der Justiz in Frankfurt tätig zu werden, und wie können diese erworben werden?

Dolmetschen für Justiz in Frankfurt setzt natürlich eine hohe sprachliche Qualifikation und Fachwissen voraus. Wer als Dolmetscher für ein Gerichtsverfahren in Frankfurt oder Übersetzer für die Justiz tätig werden möchte, muss zusätzlich einen offiziellen Eid abgelegt haben. Dieser Eid ist nach § 189 Abs. 2 GVG vor allen Gerichten des Bundes und der Länder gültig.

Wie stellen Justizbehörden in Frankfurt sicher, dass Dolmetscher und Übersetzer bei der Arbeit die erforderliche Diskretion und Vertraulichkeit wahren, um den Schutz der sensiblen Informationen im Gerichtsverfahren zu gewährleisten?

Dolmetschen für die Justiz setzt natürlich auch besondere Zuverlässigkeit voraus. Diskretion und Vertraulichkeit müssen gewährleistet sein. Denn oft haben Dolmetscher und Übersetzer für die Justiz Zugang zu vertraulichen oder besonders sensiblen Informationen. Diese Vertraulichkeit wird durch Beeidigungen, besondere Vertraulichkeitsvereinbarungen, regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen und spezielle Schulungen gewährt.

Bei welchen Gerichtsverfahren werden Dolmetscher oder Übersetzer in Frankfurt benötigt?

Dolmetscher für ein Gerichtsverfahren in Frankfurt werden beispielsweise benötigt:

  • im Strafprozess, wenn die Aussagen von Zeugen oder Beschuldigten übertragen werden müssen,
  • im Zivilprozess für die Übersetzung von ausländischen Urkunden,
  • vor den Verwaltungsgerichten, wenn es zum Beispiel um Asylverfahren geht.

Welche Sprachen werden von Ihrem Übersetzungsbüro übersetzt beziehungsweise gedolmetscht?

Unser Übersetzungsbüro dolmetscht und fertigt Übersetzungen in allen europäischen Sprachen an. Dabei spielen insbesondere Polnisch, Russisch und Ukrainisch sowie Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch eine große Rolle. Aber auch Übersetzungen ins Arabische, Japanische oder Türkische sind bei uns möglich. Unser Übersetzungsbüro ist natürlich nicht nur für Übersetzungen und Dolmetschen vor Gericht tätig. Auch im privaten oder wirtschaftlichen Bereich ist die Nachfrage nach professionellen Übersetzungen groß.


Vielen Dank für das Gespräch

Das Interview führte Kai Kruel.

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A-Z Dolmetschen in Frankfurt

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Als professionelle Dolmetscher sorgen wir dafür, dass Sie sich immer perfekt verstehen – auch bei Telefongesprächen oder vor Gericht. So sparen Sie Zeit für umständliche Erklärungen und vermeiden Irrtümer im Gespräch. Gerade Behördengänge oder Gerichtsverhandlungen werden Dolmetscher für die verschiedensten Sprachen gesucht. Unsere geprüften Dolmetscher kümmern sich darum, dass Inhalte zweifelsfrei vermittelt werden. Dolmetschen hilft dabei, dass jeder versteht, was gemeint ist. Gleichgültig, welche Sprachen er oder sie beherrscht.

Wir stehen Ihnen für Übersetzungen und Dolmetschen jeder Art immer zur Verfügung und freuen uns sehr jetzt, für Sie tätig zu werden. Vielleicht gehören auch Sie bald schon zu unseren vielen zufriedenen Kunden. Rufen Sie uns ganz einfach und unverbindlich an, wenn Sie eine hochwertige Übersetzung suchen oder wir für Sie Dolmetschen dürfen!


A-Z Dolmetschen

Allgemein vereidigte Dolmetscherin und
ermächtigte Übersetzerin für die Gerichte und Notare im Lande Hessen
Walter-Kolb-Str. 9-11 (8. Etage)
D – 60594 Frankfurt am Main

Mobil +49 (0) 162 / 867 11 27
Telefon +49 (0) 69 / 21 99 88 71 und +49 (0) 69 / 78 70 29 41
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Yorkstr. 31
D – 65195 Wiesbaden
Telefon: +49 (0) 0611 / 360 62 59


Heidelberger Faßgasse 17
D – 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 61 31 / 58 69 32

E-Mail info@dolmetscher-frankfurt.com
Web www.dolmetscher-frankfurt.com

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Redaktion: Kai Kruel


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